MITGLIED können Kinder- und Jugendverbände, -organisationen,- gruppen und andere gemeinnützige Organisationen des Landkreises Mittelsachsen werden. Natürliche oder juristische Personen können FÖRDERNDES MITGLIED werden. Fördernde Mitgliedern sind nicht Teil der Mitgliederversammlung. Sie fördern ausschließlich den Verein finanziell.
Aufnahme
Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt mit schriftlichem Antrag, aus dem Name, Anschrift und Ansprechpartner des Vereins hervorgeht und mit inhaltlichen Konzepten zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Territorium. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.