Was ist für euch
jetzt erstmal wichtig?
„EINRICHTUNGEN DER SOZIAL- UND JUGENDHILFE sowie vergleichbare
Beratungseinrichtungen BLEIBEN GEÖFFNET:“
(Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/bund-laender-beschluss-1805264)
ü Ihr
dürft euch zuhause nur mit max. 10 Personen treffen, darüber hinaus gehende
private Zusammenkünfte in eurem zuhause sind VERBOTEN
ü In der Öffentlichkeit dürft Ihr euch nur mit max. 5 Personen treffen (entweder aus dem eigenen Hausstand, mit dem/der Partner*in oder mit bis zu 5 weiteren Personen) Dabei ist der Mindestabstand von 1,5 bis 2,00 Meter einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung muss getragen werden.
ü Feiern sind ausschließlich im Familien- und Freundeskreis mit bis zu 10 Personen zulässig. Bitte denkt immer daran, regelmäßig zu Lüften
ü Veranstaltungen mit einem Hygienekonzept nach §§ 4 und 4a der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sind mit bis zu 100 Personen zulässig.
ü Ihr müsst die Kontaktdaten eurer Besucher aufschreiben und für mind. 1 Monat aufheben. Angegeben werden müssen:
¨ Name und Vorname
¨ Postleitzahl
¨ Telefonnummer oder E-Mail-Adresse und
¨ Zeitraum des Kontakts, des Besuchs oder der Teilnahme.
¨
Die
Person, die ihre Kontaktdaten angeben muss, hat die wahrheitsgemäße Erfassung
ihrer Daten sicherzustellen.
ü
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird in geschlossenen
Räumen aller für die Öffentlichkeit zugänglichen Räume und Einrichtungen
angeordnet
Wer sich die gesamte Verordnung des Landkreises Mittelsachsen anschauen
möchte,
kann auf diesen Link klicken
Stand: 27.10.2020