Was ist für euch jetzt erstmal wichtig?

 

 

EINRICHTUNGEN DER SOZIAL- UND JUGENDHILFE sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen BLEIBEN GEÖFFNET:“

 

(Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/bund-laender-beschluss-1805264)

 

 

ü  Ihr dürft euch zuhause nur mit max. 10 Personen treffen, darüber hinaus gehende private Zusammenkünfte in eurem zuhause sind VERBOTEN

ü  In der Öffentlichkeit dürft Ihr euch nur mit max. 5 Personen treffen (entweder aus dem eigenen Hausstand, mit dem/der Partner*in oder mit bis zu 5 weiteren Personen) Dabei ist der Mindestabstand von 1,5 bis 2,00 Meter einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung muss getragen werden.

 

ü  Feiern sind ausschließlich im Familien- und Freundeskreis mit bis zu 10 Personen zulässig. Bitte denkt immer daran, regelmäßig zu Lüften

 

ü  Veranstaltungen mit einem Hygienekonzept nach §§ 4 und 4a der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sind mit bis zu 100 Personen zulässig.

 

ü  Ihr müsst die Kontaktdaten eurer Besucher aufschreiben und für mind. 1 Monat aufheben. Angegeben werden müssen:

 

¨    Name und Vorname

¨    Postleitzahl

¨    Telefonnummer oder E-Mail-Adresse und

¨    Zeitraum des Kontakts, des Besuchs oder der Teilnahme.

¨    Die Person, die ihre Kontaktdaten angeben muss, hat die wahrheitsgemäße Erfassung ihrer Daten sicherzustellen.

ü  Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird in geschlossenen Räumen aller für die Öffentlichkeit zugänglichen Räume und Einrichtungen angeordnet

 


Wer sich die gesamte Verordnung des Landkreises Mittelsachsen anschauen möchte,

kann auf diesen Link klicken

https://www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt/1732020e-vollzug-des-gesetzes-zur-verhuetung-und-bekaempfung-von-infektionskrankheiten-beim-menschen-infektionsschutzgesetz-ifsg.html

 

 

 

Stand: 27.10.2020