Beitragsordnung

Beitragsordnung des Kreisjugendring Mittelsachsen e.V.

1. Mitgliedsbeiträge für Vereinsmitglieder
Für die Mitgliedschaft im Verein „Kreisjugendring Mittelsachsen e.V.“ werden von den Mitgliedern Beiträge erhoben.

2. Höhe der Beiträge
Der Jahresmitgliedsbeitrag für Mitglieder beträgt € 60,00.
Auf Antrag kann der Vorstand einzelne Mitglieder in besonderen wirtschaftlichen Situationen ganz oder teilweise vom Beitrag befreien.

Der Jahresmitgliedsbeitrag für Fördernde Mitglieder beträgt
1. für natürliche Personen als Verbraucher mindestens € 120,00.
2. für natürliche Personen als Unternehmer oder juristische Personen mindestens € 250,00.

3. Bemessungsgrundlage
Die Mitgliedsbeiträge entstehen in gleicher Höhe unabhängig einer weiteren Bemessungsgrundlage.

4. Fälligkeit
Im Beitrittsjahr werden von Mitgliedern keine Beiträge erhoben. Fördernde Mitglieder können im Beitrittsjahr einen Mitgliedsbeitrag bis zur Höhe des Jahresmitgliedsbeitrages zahlen.
Die Zahlung des Jahresmitgliedsbeitrages ist fällig entweder einmalig zum 10. Januar eines jeden Jahres oder in monatlichen Teilbeträgen. Abweichend davon ist eine quartalsweise Zahlung möglich.

5. Erstattung bereits gezahlter Beiträge
Eine Erstattung bereits gezahlter Beiträge infolge der Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt in keinem Fall.

Die Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung des Vereins am 04.04.2022 per Videokonferenz beschlossen und tritt im Folgejahr nach Beschluss in Kraft.

Kompetente Jugendverbandsarbeit in der Region