Wer kann Mitglied werden?
MITGLIED können Kinder- und Jugendverbände, -organisationen,- gruppen und andere gemeinnützige Organisationen des Landkreises Mittelsachsen werden.
Natürliche oder juristische Personen können FÖRDERNDES MITGLIED werden. Fördernde Mitgliedern sind nicht Teil der Mitgliederversammlung. Sie fördern ausschließlich den Verein finanziell
Wie geht es?
Die Mitgliedsaufnahme geht ganz einfach: Schriftlichen Antrag über das folgende Formular stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand bei nächster Gelegenheit.
Grundlagen
Grundlagen für den Mitgliedsantrag sind die Satzung und die Beitragsordnung des Kreisjugendring Mittelsachsen e.V. in der jeweils gültigen Fassung. Beide Dokument sollten vor dem Absenden des Mitgliedsantrages gelesen werden.