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Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit können unter Bedingungen geöffnet werden

Seit 4. Mai 2020 können gemäß der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO, §5, Absatz (2), Pkt. 9) Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wieder geöffnet werden. Dieses gilt nur, wenn sie ein mit der kommunalen Behörde abgestimmtes Konzept zur Hygiene umsetzen und professionelle Betreuung absichern.

Der KJRS und die AGJF Sachsen haben in einem gemeinsamen Papier Vorschläge zur Wiederöffnung von Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit nach §§11/12 SGB VIII formuliert, die zur Überprüfung der Konzepte herangezogen werden können.

Gemeinschaftswerk Frankenberg e.V. sucht Streetworker

Unser Verein ist in vielen sozialen Bereichen für die Bürger unserer Stadt tätig. Unter anderem auch im Bereich der offenen und aufsuchenden Jugendarbeit. Deshalb

suchen wir ab sofort voraussichtlich befristet für 2 Jahre einen

Streetworker (m/w/d)

Ihre Aufgaben:

  • Aufsuchende Jugendarbeit im Frankenberger Stadtgebiet
  • Einzelfallhilfe und Erstberatung in prekären Lebenssituationen, sozialpädagogische Arbeit mit wohnungslosen bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohten jungen Menschen
  • Netzwerkarbeit
  • Entwicklung bedarfs- und adressatenorientierter Projekte
  • Innovative Mitgestaltung eines kinder- und jugendfreundlichen Sozialraums

Ihr Profil:

  • Bachelor of Arts in der Fachrichtung Soziale Arbeit bzw. Sozialpädagogik

oder Diplom-Sozialarbeiter*in

  • Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten, insbesondere nachmittags und abends ggf. auch an Wochenenden
  • Freundliches offenes Wesen
  • Ganzheitliches Denken, Motivation und Leistungsbereitschaft
  • Konsequentes Auftreten und Entscheidungsfreudigkeit
  • Teamgeist

Unser Angebot:

  • 36 Wochenstunden
  • Vergütung in Anlehnung an Entgeltgruppe 11a TVöD SuE
  • Vielseitige Weiterbildungsangebote und Fallberatungen im Team
  • Flexible Arbeitszeiten

Interesse?

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ab sofort bis 31.05.2020 in schriftlicher Form oder per Email an:

Frau Anna Thum

Gemeinschaftswerk Frankenberg/Sa. e.V.

Bahnhofstraße 1

09669 Frankenberg/Sa.

anna.thum@gemeinschaftswerk-frankenberg.de      

Öffnung der Kinder- und Jugendarbeit

Der Kreisjugendring Mittelsachsen e.V. (KJR) begrüßt die angeschobenen Lockerungen im Bereich der Jugendarbeit im Landkreis. Gleichzeitig sieht der KJR die notwendige kontinuierliche Arbeit innerhalb der Kinder- und Jugendarbeit dennoch als existentiell gefährdet, wenn weiterhin nur ein sehr eingeschränktes Angebot an offener Kinder- und Jugendarbeit stattfinden kann.

Der Vorstand des KJR weist dennoch nochmals darauf hin, dass aktuell Angebote nur unter Aufsicht durch Fachpersonal bei stark reduzierter Teilnehmerzahl möglich sind. Schwierig bzw. kaum umsetzbare Vorgaben bei Abstands- und Desinfektionsregeln komplizieren die wenigen Öffnungen.

Im Vorstand des KJR befürwortet man es trotzdem, dass für die Mitglieder mit ihren Angeboten zumindest ein Anfang gemacht wurde. Dass die selbstverwaltete, ehrenamtliche Jugendarbeit nicht in die Öffnungen eingebunden ist, erschließt sich dem KJR nicht. Es ist zwar nachvollziehbar, dass umfassende Hygieneanforderungen notwendig sind. Unverständlich jedoch bleibt, warum deren Einhaltung nicht auch von Ehrenamtlichen leistbar sein sollte, insbesondere, wenn sie eine Juleica-Ausbildung vorweisen können.

Ein wichtiges Anliegen sieht der Kreisjugendring bei den psychischen Belastungen und Verständnisfragen von Kindern und Jugendlichen und fordert weitere Erleichterungen von Kontaktsperren zumindest bei Kindern und Jugendlichen ohne gefährliche Vorerkrankungen. Zumindest sollten spezielle Angebote für sozial gefährdete Kinder und Jugendliche gemeinsam mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt werden, um die Einschränkungen auf rein digitale Angebote im Freizeitbereich zu lösen.

Im Vorstand vom KJR wird befürchtet, dass weiterhin fehlende Einnahmen bei der Kofinanzierung von Fördermittelprojekten zur Existenzbedrohung von Jugendeinrichtungen führen. Die zu erwartenden Steuerfehleinnahmen infolge der Corona-Krise könnten zu einem ähnlichen Wegbrechen von Strukturen wie nach 1989 führen. In diesem Punkt sollten der Landkreis, Kreistag und die Jugendverbände sowie -vereine gemeinsam kurzfristig zukunftsfähige Lösungskonzepte entwickeln.