Die aktuelle Übersicht der Regelungen aus der CoronaSchVo. Für uns gibt es keine Änderungen der bisherigen Regelungen in unseren Angeboten.
Die Vorwarnstufe und Hospitalisierungsrate sind bereits überschritten und die Überschreitung der Überlastungsstufe ist in naher Sicht. Das ist die traurige Realität. Umso wichtiger ist es, die Hygieneregeln und Schutzkonzepte weiterhin umzusetzen und zusätzliche (freiwillige) Schutzmaßnahmen in Betracht zu ziehen (wie z. B. das Ermöglichen kostenloser Tests aller Beschäftigter, Maskenpflicht …).Mit der Überschreitung der Überlastungsstufe müssen die Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, die touristischen Zwecken dienen, in das 2-G-Modell wechseln. Jugendliche unter 16 Jahren können alternativ weiterhin getestet werden.