Archiv der Kategorie: Covid19 Infos

CoronaSchVo gültig bis 06. Februar 2022

Angebote der Kinder- und Jugendhilfe: können weiter unter den erprobten Hygienekonzepten durchgeführt werden. Kinder- und Jugenderholung sowie Außerschulische Jugendbildungsseminare mit Übernachtung werden grundsätzlich als nicht-touristische Beherbergung gewertet und können inzidenzunabhängig unter der 3G-Regel und Kontakterfassung umgesetzt werden.

Maskenpflicht: das Tragen von FFP2-Masken in Einrichtungen ist für Menschen ab 16 Jahren verpflichtend. Näheres erfahrt ihr in der beiliegenden Übersicht.

Erleichterung der Regelungen: Bei Inzidenzen unter 1500, einem Belastungswert der Krankenhausbetten mit COVID-19-Erkrankten auf Normalstation unter 1300 und der der Intensivbetten unter 420

1. können Maßnahmen der Erwachsenenbildung (in unserem Fall Fachkräftefortbildung) unter der 2G-Regel stattfinden.

2. ist das Beherbergungsverbot für touristische Zwecke aufgehoben und kann unter der 2Gplus-Regelung stattfinden. Dies trifft dann z.B. für Kommerzielle Jugendreisen zu.

Junge Menschen unter 18:

1. dürfen Angebote in Sport, Tanz-, Theater- und Musikschulen nun inzidenzunabhängig nutzen (bisher bis 16 Jahre)

2. in allen anderen Bereiche des öffentlichen Lebens, in denen eine Pflicht zum Impf- oder Genesenennachweis gilt  (z.B. Kino, Schwimmbad, Restaurant), können weiterhin nur junge Menschen unter 16 Jahren alternativ einen Testnachweis vorlegen (ergo: alle über 16 Jährigen müssen geimpft oder genesen sein … leider)

Verbände, Vereine etc. als Arbeitgeber: sind an das Bundes-Infektionsschutzgesetz gebunden und müssen am  Arbeitsplatz 3G gewährleisten und Pflicht zum Homeoffice (wo möglich) umsetzen.

Weitere Informationen findet Ihr auf der Homepage des Kinder- und Jugendring Sachsen e.V.

CoronaSchVo ab 08.11.2021 bis 25.11.2021

Die aktuelle Übersicht der Regelungen aus der CoronaSchVo. Für uns gibt es keine Änderungen der bisherigen Regelungen in unseren Angeboten.

Die Vorwarnstufe und Hospitalisierungsrate sind bereits überschritten und die Überschreitung der Überlastungsstufe ist in naher Sicht. Das ist die traurige Realität. Umso wichtiger ist es, die Hygieneregeln und Schutzkonzepte weiterhin umzusetzen und zusätzliche (freiwillige) Schutzmaßnahmen in Betracht zu ziehen (wie z. B. das Ermöglichen kostenloser Tests aller Beschäftigter, Maskenpflicht …).Mit der Überschreitung der Überlastungsstufe müssen die Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, die touristischen Zwecken dienen, in das 2-G-Modell wechseln. Jugendliche unter 16 Jahren können alternativ weiterhin getestet werden.

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 05.11.2021

Corona – Allgemeinverfügung Landkreis Mittelsachsen ab 06.04.2021

Der Landkreis Mittelsachsen hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Sie gilt ab 06.04.2021. – Demnach können Händler wieder click-and-meet-Angebote unterbreiten, wenn dabei die 40 Quadratmeter-Regel beachtet wird. Das heißt ein Kunde pro angefangenen 40 Quadratmeter darf nach vorheriger Terminvergabe ins Geschäft.- Außerdem können Zoos, Tier- und botanischen Gärten sowie Museen, Galerien oder Gedenkstätten öffnen sowie körpernahe Dienstleistungen, wie Nagelpflege und Kosmetik, angeboten werden. Wichtig ist: Es muss ein Hygienekonzept erstellt werden. Kunden und Besucher müssen zur Nutzung ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen. – Des Weiteren ist Individualsport alleine oder zu zweit sowie in Gruppen von bis zu 20 Kindern im Außenbereich möglich, auch ohne negativen Test. Ausführliche Infos: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/…/corona-lage-5…