Jugendleitercard

Jugendleiter sind Mitarbeiter im Bereich Jugendhilfe, die in der Regel ehrenamtlich bei freien oder öffentlichen Trägern tätig sind. Zur Sicherung von fachlichen Mindest-Standards bei ihrer Tätigkeit erhalten sie eine Ausbildung. Nach erfolgreicher Ausbildung zum Jugendleiter beantragen sie zum Nachweis ihrer Qualifikation eine bundesweit einheitlich gestaltete Jugendleitercard. Die Beantragung erfolgt online. Die Überreichung der Jugendleitercard erfolgt über den Träger, bei dem der Jugendleiter aktiv ist.

Während der Ausbildung werden Grundkenntnisse in den folgenden Bereichen der Jugendhilfe vermittelt werden:

Modul A: Pädagogik (10-12 Bildungseinheiten á 45 Minuten)
Pädagogische Anforderungen an den Jugendgruppenleiter, z. B. Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, Entwicklungspsychologie, Gruppendynamik und –pädagogik, Konfliktmanagement und Rhetorik

Modul B: Recht (6-8 Bildungseinheiten á 45 Minuten)
Rechts‐ und Versicherungsfragen z.B. Aufsichtspflicht, zivilrechtliche Aspekte (Schäden, Haftung, Versicherungen), Strafrecht (inkl. Sexualstrafrecht), Kinder‐ und Jugendschutz (insbesondere Jugendschutz-, Nichtraucherschutz- und Betäubungsmittelgesetz), Sozialgesetze (insbesondere Rechtliche Stellung des Gruppenleiters

Modul C: Finanzen (4-6 Bildungseinheiten á 45 Minuten)
Organisation und Finanzen (z. B. Strukturen und Finanzierungen der Jugendhilfe, Planung und Organisation von Veranstaltungen

Modul D: Erste Hilfe (12 Bildungseinheiten á 45 Minuten)
9 Bildungseinheiten Ausbildung Lebensrettende Sofortmaßnahmen
6 Bildungseinheiten Erste Hilfe für Jugendgruppenleiter (Verhalten bei kinder‐ und jugendspezifischen Beschwerden, bei Krankheiten und Unfällen)

Modul E: Kindeswohlgefährdung (3-5 Bildungseinheiten á 45 Minuten)
Prävention und Kindewohl z.B. Süchte (Drogen, Essstörungen), Sexuelle Gewalt, Neue religiöse Bewegungen, Erkennen von Kindswohlgefährdung und Handeln des Gruppenleiters

Modul F: Demokratiebildung (6-8 Bildungseinheiten á 45 Minuten)
Methoden und Projekte zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Umgang mit verfassungsfeindlichen Erscheinungen und Tendenzen, Beurteilung dieser aus rechtlicher und demokratietheoretischer Sicht

Umfang : 44 Bildungseinheiten

Wer kann eine JugendleiterCard beantragen?
Einen Antrag auf eine Juleica kannst du stellen, wenn
• du dauerhaft (also nicht nur kurzfristig) ehrenamtlich bei einem Träger der Jugendarbeit engagiert bist
• du mindestens 16 Jahre alt bist
• du eine komplette Schulung erfolgreich absolviert hast
• du eine gültige Erste-Hilfe-Bescheinigung vorweisen kannst, die nicht älter als 3 Jahre ist.

Welche Vorteile bietet mir eine Jugendleiter-Card (JuleiCa)?
Mit dem Erhalt der JuleiCa bekommst du einige Vergünstigen bei folgenden Anbietern:
• Apple: Beim Kauf von MacBook, iPad oder auch iMac erhälst du spezielle EDU-Rabatte.
• HP: In speziellen Online-Store erhälst du bis zu 20% Rabatt auf die gesamte HP-Produktpalette.
• Sea Life: In allen 8 SEA LIFE Centern, die es bundesweit gibt, hast du bei Vorlage der JuleiCa kostenlosen Eintritt. Für Jugendgruppen gibt es stark reduzierte Eintrittspreise, wenn ihr euch vorher anmeldet!
• Bernhard-Assekuranz: Spezielle Rechtsschutzversicherung für dich.
• 3freunde: 10% auf faire Shirts & Hoodies (auch mit eigenen Aufdrucken)
• Deutsches Jugendherbergswerk: Jugendgruppenleiter*innen, die im Besitz einer gültigen Juleica sind, erhalten die Mitgliedschaft im DJH kostenlos bei Beantragung über das DJH Service Center in Detmold! Bei einem privaten Aufenthalt in einer deutschen Jugendherberge wird euch ein Rabatt von zehn Prozent auf Übernachtung und Verpflegung gewährt. (Dies gilt nicht für Pauschalprogramme) Seit Januar 2020 erhalten Juleica-Inhaber*innen den Vorteil des bezogenen Bettes in Ihrer Funktion als Gruppenleitung bei Anreise und rechtzeitigem Hinweis bei der Buchung.
• Schaumstofflager: Du erhälst 10% Rabatt auf Schaumstoffe – z.B. für Tonstudios etc

Kompetente Jugendverbandsarbeit in der Region