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SOZIALPÄDAGOGISCHE FACHKRAFT FÜR DAS JUGENDFREIZEITZENTRUM „CHECKPOINT“ GESUCHT

Die Kindervereinigung Leizpig e.V. sucht eine SOZIALPÄDAGOGISCHE FACHKRAFT FÜR DAS JUGENDFREIZEITZENTRUM „CHECKPOINT“

TÄTIGKEITEN:

  • Betreuen von Kindern und Jugendlichen nach § 11 SGB VIII (Offene Kinder- und Jugendarbeit)
  • Absicherung der Öffnungszeiten
  • situative Beratung und Betreuung der Besucher
  • Planung, Organisation und Durchführung von (sozial-)pädagogischen Angeboten (AGs, Projekte)
  • Mitwirken an der Umsetzung und Weiterentwicklung der inhaltlichen Konzeption der Einrichtung
  • weitere Qualifizierung des Konzepts sowie Berichtswesen

UNSERE ANFORDERUNGEN:

  • sozialpädagogischer Abschluss oder vergleichbare Ausbildung
  • sehr gute soziale und kommunikative Kompetenzen
  • Eigeninitiative und die Bereitschaft zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit, vor allem in den Nachmittags- und frühen Abendstunden

WIR BIETEN:

  • 40 Wochenstunden
  • Befristung vorerst bis 31.07.2021 – bei Weiterbewilligung der Stelle durch die Fördermittelgeber ist eine Weiterbeschäftigung vorgesehen
  • 30 Tage Urlaub pro Jahr
  • Gehalt 3.196,00 Euro brutto
  • vielfältige Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung sowie Supervision und weitere vereinsinterne Instrumente

Anerkannt Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Qualifikation im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Kopien von Abschlusszeugnissen, Referenzen, Beurteilungen und Zeugnissen) richten Sie bitte vorrangig per Mail oder postalisch mit frankierten Rückumschlag an die:

KINDERVEREINIGUNG ®Leipzig e.V.
Personalabteilung
Frohburger Str. 33 C, 04277 Leipzig
Tel. 0341-22574413
E-Mail: bewerbung@kv-leipzig.de
Website: www.kv-leipzig.de

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Juleica-Sonderregelungen

Sonderregelungen zur Juleica-Stufe G aufgrund der Corona-Krise zu den „Regelungen zur Anwendung der Jugendleitercard (Juleica) im Freistaat Sachsen vom 23.03.2018“ – Stand November 2020

Aufgrund der gegenwärtigen pandemischen Lage sind die Sonderregelungen zur Juleica-Stufe G aufgrund der Corona-Krise fortgeschrieben worden. Im wesentlichen sind die sächsischen Regelungen vom Mai 2020 verlängert worden.

Die Sonderregelungen zur Juleica-Stufe G aufgrund der Corona-Krise zu den „Regelungen zur Anwendung der Jugendleitercard (Juleica) im Freistaat Sachsen vom 23.03.2018“ durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sind dem Anhang zu entnehmen. Sie enthalten u.a. folgende Regelungen:

– Grundausbildungen können anteilig als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden; ein Präsenz- und Gruppenanteil ist dabei notwendig.

– Verlängerungsausbildungen können auch komplett als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden.

– Verlängerung der maximalen Dauer von Juleica-Ausbildungen auf 24 Monate

– Verlängerung der Frist nach Ablauf bei Neuausstellung der Juleica auf 12 Monate

Regelungen Juleica Krisenzeit Corona II

Covid19 aktuell

Ab Montag dem 02.11.2020 gilt die neue Corona-Schutzverordnung

Kurz die Wichtigsten Infos im Überblick:

Verboten sind die Öffnung und das Betreiben von

  • Angeboten der Kinder-und Jugendhilfe ohne sozialpädagogische Betreuung
  • Einrichtungen und Angebote der Kinder-und Jugenderholung

Erlaubt sind Angebote mit physisch-sozialen Kontakt unter folgenden Bedingungen:

  • Gewährleistung einer sozialpädagogischen Betreuung (Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen)
  • Erstellung und Umsetzung eines eigenen schriftlichen Hygienekonzeptes
  • Benennung eines/einer Ansprechpartner*in vor Ort, die für die Einhaltung und Umsetzung des Hygienekonzepts verantwortlich ist
  • Personenbezogene Daten zur Nachverfolgung von Infektionen müssen erfasst werden (Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse und Postleitzahl der Besucher sowie Zeitraum des Besuchs.) Diese Daten sind, geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte, zu erheben und für die Dauer eines Monats nach Ende des Besuchs für die zuständigen Behörden vorzuhalten.

Folgende Hygieneauflagen gelten:

  • Abstandsregelung von 1,5 m zu anderen Personen, auch bei festen wiederkehrenden Gruppen
  • es gibt keine Beschränkung der Personenzahl bzw. die allgemeinen Kontaktbeschränkungen gelten nicht. Ihr selbst müsst eine Obergrenze festlegen: es kommt auf die Gegebenheiten des Ortes an, ein Mindestabstand muss möglich sein
  • Basishygienemaßnahmen müssen eingehalten werden

Grundsätzlich erlaubt sind:

  • digitale Alternativangebote

ACHTUNG: Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die Städte und Landkreise verschärfende Maßnahmen treffen. Ihr müsst euch also dringend in den kommenden Wochen und Monaten über die kommunalen Allgemeinverfügungen informieren.

ACHTUNG: Wir sind alle „… angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen außer den Angehörigen des eigenen Hausstandes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren.“ (aus der Corona-Schutz-Verordnung).

Weiter Information findet Ihr hier:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/2020_10_30_SaechsCoronaSchutzVO.pdf

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/30-10-2020-Anordnung-Hygieneauflagen.pdf

Hier noch ein paar hilfreiche Dokumente

201031kontaktliste_corona

KJRS_CoronaHygieneKonzept_Jugendverbandsarbeit_20200706_SR

Info für Vereine in schwierigen Zeiten

Der Verein Freiberger Agenda 21 lädt am Mittwoch, 08.07.2020, ab 17 Uhr in den Hörsaal des Deutschen Brennstoffinstitutes, Halsbrücker Straße 34, zum Vortrag „Vereinsarbeit in schwierigen Zeiten“ ein. Der Vortrag läuft unter dem Dach des Projektes „Engagierte Stadt“.

Thema sind unter anderem (Corona-Krise-bedingte) aktuelle gesetzliche Sonderregelungen, der Umgang mit Mitgliedsbeiträgen sowie die Möglichkeit finanzieller Hilfen für den Verein.

Eingeladen sind ehrenamtlich tätige Vorstände und Interessierte. Die Möglichkeit für Fragen besteht im Anschluss an den Vortrag.

Teilnahme kostenfrei.

Verbindliche Anmeldung unter Tel. 03731-202 332 erwünscht.

Presseerklärung zur Öffnung von Angeboten für Kinder- und Jugendliche nach der Corona-Pause

Der Kreisjugendring Mittelsachsen e.V. begrüßt die Bemühungen von Bund, Freistaat, dem Landkreis und den Kommunen in Mittelsachsen um die Öffnung von Angeboten für Kinder- und Jugendliche nach der Corona-Pause. So setzt beispielsweise die Stadt Großschirma ein wichtiges, zukunftweisendes Bekenntnis für offene Kinder- und Jugendarbeit mit ihrer Fördermittelzusage an den Regenbogenbus e.V. für das kommende Jahr.

Dennoch sieht der KJR Mittelsachsen weitere kurzfristige Erleichterungen besonders in der ehrenamtlichen Jugendarbeit als dringend geboten. Die zum Teil widersprüchlichen Vorgaben, diverse Umsetzungsempfehlungen der aktuell gültigen Corona-Schutz-Verordnung sowie die daraus resultierenden Unsicherheiten blockieren die sichere Planung für Sommerangebote und sorgen für weitere Absagen von Ferienaktivitäten.

Ob die derzeitigen Öffnungen auch durch Ehrenamtliche mit aktueller Jugendleitercard (JuLeiCa) bei entsprechend vorliegenden Hygienekonzepten umgesetzt werden können, ist auch innerhalb des KJR-Vorstandes umstritten. Wichtig ist, dass es in diesem Zusammenhang nicht zu einer Kriminalisierung von Jugendsozial- bzw. Vereinsarbeit kommt. Besonders der Umgang mit den Abstandsregeln für Gruppenangebote ist eine Belastungsprobe für Anbieter und die Teilnehmer selbst.

Niedrige Corona-Fallzahlen sowie ein geringes Ansteckungsrisiko sollten doch ein gefahrloses Zusammentreffen von Kindern und Jugendlichen in kleinen Gruppen außerhalb von geschlossenen Räumen dauerhaft und rechtssicher möglich machen. Mit nicht exakt eingehaltene Abstandsregeln sollte in den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe kulant umgegangen werden.

Jugendarbeit lebt von Begegnungen und nicht von der potenziell digitalen Ruhigstellung von Kindern und Jugendlichen. Angebote wie Ferienlager, gemeinschaftliche Betätigungen bei Wettkämpfen oder in Arbeitsgemeinschaften sollten auch in diesem Sommer durchführbar sein. Sie dienen nicht zuletzt auch als Entlastung von angespannten Familiensituationen. Für diese Angebote sind aber belastbare Entscheidungen und Rahmenbedingungen notwendig.