Informationen zum Transparenzregister

Hier einige Hinweise zum Umgang mit Zahlungsaufforderungen zum Transparenzregister geben. Leider ist das Transparenzregister und die dazugehörigen Zahlungsaufforderungen durchaus für uns relevant.

Da es mit dem Label „Transparenzregister“ auch diverse unlautere Machenschaften gibt, ist wichig, dass mit der Gebühreneinziehung nur die *Bundesanzeiger Verlag GmbH* betraut ist. Deren Rechnungen für die Vergangenheit werden wir begleichen müssen.

Für gemeinnützige Vereine (gültiger Freistellungsbescheid des Finanzamtes liegt vor) kann man für das laufende und die Folgejahre (NICHT für die Vergangenheit) eine Gebührenfreiheit erlangen. Hier empfehlen wir das Verfahren entsprechend dem Bescheid bzw. dem Merkblatt im Anhang anzuwenden.

Mehr Informationen