Alle Beiträge von Sabine Hilsbrich
SOZIALPÄDAGOGISCHE FACHKRAFT FÜR DAS JUGENDFREIZEITZENTRUM „CHECKPOINT“ GESUCHT
Die Kindervereinigung Leizpig e.V. sucht eine SOZIALPÄDAGOGISCHE FACHKRAFT FÜR DAS JUGENDFREIZEITZENTRUM „CHECKPOINT“
TÄTIGKEITEN:
- Betreuen von Kindern und Jugendlichen nach § 11 SGB VIII (Offene Kinder- und Jugendarbeit)
- Absicherung der Öffnungszeiten
- situative Beratung und Betreuung der Besucher
- Planung, Organisation und Durchführung von (sozial-)pädagogischen Angeboten (AGs, Projekte)
- Mitwirken an der Umsetzung und Weiterentwicklung der inhaltlichen Konzeption der Einrichtung
- weitere Qualifizierung des Konzepts sowie Berichtswesen
UNSERE ANFORDERUNGEN:
- sozialpädagogischer Abschluss oder vergleichbare Ausbildung
- sehr gute soziale und kommunikative Kompetenzen
- Eigeninitiative und die Bereitschaft zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit, vor allem in den Nachmittags- und frühen Abendstunden
WIR BIETEN:
- 40 Wochenstunden
- Befristung vorerst bis 31.07.2021 – bei Weiterbewilligung der Stelle durch die Fördermittelgeber ist eine Weiterbeschäftigung vorgesehen
- 30 Tage Urlaub pro Jahr
- Gehalt 3.196,00 Euro brutto
- vielfältige Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung sowie Supervision und weitere vereinsinterne Instrumente
Anerkannt Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Qualifikation im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Kopien von Abschlusszeugnissen, Referenzen, Beurteilungen und Zeugnissen) richten Sie bitte vorrangig per Mail oder postalisch mit frankierten Rückumschlag an die:
KINDERVEREINIGUNG ®Leipzig e.V.
Personalabteilung
Frohburger Str. 33 C, 04277 Leipzig
Tel. 0341-22574413
E-Mail: bewerbung@kv-leipzig.de
Website: www.kv-leipzig.de
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Juleica-Sonderregelungen
Sonderregelungen zur Juleica-Stufe G aufgrund der Corona-Krise zu den „Regelungen zur Anwendung der Jugendleitercard (Juleica) im Freistaat Sachsen vom 23.03.2018“ – Stand November 2020
Aufgrund der gegenwärtigen pandemischen Lage sind die Sonderregelungen zur Juleica-Stufe G aufgrund der Corona-Krise fortgeschrieben worden. Im wesentlichen sind die sächsischen Regelungen vom Mai 2020 verlängert worden.
Die Sonderregelungen zur Juleica-Stufe G aufgrund der Corona-Krise zu den „Regelungen zur Anwendung der Jugendleitercard (Juleica) im Freistaat Sachsen vom 23.03.2018“ durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sind dem Anhang zu entnehmen. Sie enthalten u.a. folgende Regelungen:
– Grundausbildungen können anteilig als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden; ein Präsenz- und Gruppenanteil ist dabei notwendig.
– Verlängerungsausbildungen können auch komplett als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden.
– Verlängerung der maximalen Dauer von Juleica-Ausbildungen auf 24 Monate
– Verlängerung der Frist nach Ablauf bei Neuausstellung der Juleica auf 12 Monate