Juleica-Sonderregelungen

Sonderregelungen zur Juleica-Stufe G aufgrund der Corona-Krise zu den „Regelungen zur Anwendung der Jugendleitercard (Juleica) im Freistaat Sachsen vom 23.03.2018“ – Stand November 2020

Aufgrund der gegenwärtigen pandemischen Lage sind die Sonderregelungen zur Juleica-Stufe G aufgrund der Corona-Krise fortgeschrieben worden. Im wesentlichen sind die sächsischen Regelungen vom Mai 2020 verlängert worden.

Die Sonderregelungen zur Juleica-Stufe G aufgrund der Corona-Krise zu den „Regelungen zur Anwendung der Jugendleitercard (Juleica) im Freistaat Sachsen vom 23.03.2018“ durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sind dem Anhang zu entnehmen. Sie enthalten u.a. folgende Regelungen:

– Grundausbildungen können anteilig als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden; ein Präsenz- und Gruppenanteil ist dabei notwendig.

– Verlängerungsausbildungen können auch komplett als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden.

– Verlängerung der maximalen Dauer von Juleica-Ausbildungen auf 24 Monate

– Verlängerung der Frist nach Ablauf bei Neuausstellung der Juleica auf 12 Monate

Regelungen Juleica Krisenzeit Corona II