Es gibt positive Neuigkeiten, die neue Richtlinie „Corona-Soforthilfe soziale Organisationen – RL CSO“ ist da! Sie regelt, in welcher Form der Freistaat Sachsen sozialen Trägern & Einrichtungen Überbrückungshilfen zur Bewältigung von Corona-bedingten existenzbedrohenden, finanziellen Notlagen gewährt. Diese Richtlinie enthält gute Neuigkeiten für diejenigen unter Euch, die Häuser/Übernachtungsstätten betreiben, denn Empfänger von Leistungen nach dieser Richtlinie können u.a. sein:
• gemeinnützige eingetragene Vereine und Verbände
• gemeinnützige, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe
Die Empfänger dieser Leistungen müssen dem Geschäftsbereich des SMS zugeordnet sein. Dazu zählen auch: Jugendherbergen, Familienferien- und bildungsstätten, Naturfreundehäuser sowie Freizeit- und Tagungshäuser.
Für alle weiteren Informationen hier die beigefügte Richtlinie (PDF):
Unter dem Link:
könnt Ihr den entsprechenden Antrag stellen.