Dringender Klarstellungs- und Handlungsbedarf für regionale Jugendarbeit

Der Kreisjugendring Mittelsachsen e.V. und die Kreisjugendfeuerwehr Mittelsachsen richten sich mit einem dringenden Appell an die Verantwortlichen in der politischen Ebene in Sachsen, ihrer Verantwortung in der Kinder- und Jugendarbeit gerecht zu werden

Bezüglich der Auswirkungen des vierten Gesetztes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 auf die regionale Jugendarbeit freier Träger kritisieren wir, dass erst jetzt Klarstellungen auf Landesebene erfolgen, obwohl das Gesetz im Entwurf seit voriger Woche vorliegt.

Wir fordern von allen zuständigen sächsischen Behörden dringends eine umgehende Klarstellung, wie das Gesetz in der Jugendhilfe besonders nach SGB VIII §§ 11 und 12 anzuwenden ist.

Bei den bisherigen Corona-Schutz-Verordnungen des Freistaats Sachsen gab es wenigstens inzwischen konkrete Durchführungsanweisungen, damit eine effektive Jugendarbeit weiterhin stattfinden konnte. Allein mit dem vorliegenden Bundesgesetz ist eine Einordnung der Jugendarbeit freier Träger der Jugendhilfe auch nach mehrfacher Lektüre nicht möglich. Es wird nur auf Sport und Schulen eingegangen, nicht jedoch auf die pädagogisch betreuten Angebote im Sozialraum sowie auf Jugendarbeit in Hilfsorganisationen wie z.B. der Jugendfeuerwehr. Die pädagogischen Fachkräfte und Inhaber der Jugendleitercard sind sich Ihrer Verantwortung in der Jugendarbeit während der Pandemie bewusst. Jugendarbeit kann bei der derzeitigen Lage mit sehr guten Hygienekonzepten mindestens im Außenbereich durchgeführt werden.

Die Situation der weiterhin kontakteingeschränkten Kinder und Jugendlichen ist dermaßen dramatisch, dass sie inzwischen eine ebenso dringliche Beachtung wie die Pandemie selbst braucht. Der Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen droht nun wieder abzureißen. Überforderte Elternhäuser können die angestauten Probleme nicht mehr auffangen. Und wieder einmal wird nachhaltig die Motivation des Personals der Träger der Jugendhilfe (häufig ehrenamtlich tätig) untergraben. Es muss den regionalen Verbänden umgehend ermöglicht werden, ihrerseits ihren Mitgliedern konkrete Aussagen machen zu können, dass Angebote weiterhin und zu welchen Bedingungen geöffnet sein dürfen. Wir brauchen klare, leichtverständlich Regeln und umsetzbare Möglichkeiten für die Jugendarbeit in den ländlichen Regionen. Wir würden ein Ampelsystem für unsere Mitgliedern bevorzugen, wie z.B. https://www.ksberzgebirge.de/  es online zur Verfügung gestellt hatte. Diese tagaktuellen Informationen, eingebunden in klare Anwendungsaussagen für die Jugend- und Jugendverbandsarbeit sollten eigentlich selbstverständlich von Regierungsebene, online verfügbar gemacht werden.