Alle Beiträge von Sabine Hilsbrich

Juleica-Sonderregelungen

Sonderregelungen zur Juleica-Stufe G aufgrund der Corona-Krise zu den „Regelungen zur Anwendung der Jugendleitercard (Juleica) im Freistaat Sachsen vom 23.03.2018“ – Stand November 2020

Aufgrund der gegenwärtigen pandemischen Lage sind die Sonderregelungen zur Juleica-Stufe G aufgrund der Corona-Krise fortgeschrieben worden. Im wesentlichen sind die sächsischen Regelungen vom Mai 2020 verlängert worden.

Die Sonderregelungen zur Juleica-Stufe G aufgrund der Corona-Krise zu den „Regelungen zur Anwendung der Jugendleitercard (Juleica) im Freistaat Sachsen vom 23.03.2018“ durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sind dem Anhang zu entnehmen. Sie enthalten u.a. folgende Regelungen:

– Grundausbildungen können anteilig als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden; ein Präsenz- und Gruppenanteil ist dabei notwendig.

– Verlängerungsausbildungen können auch komplett als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden.

– Verlängerung der maximalen Dauer von Juleica-Ausbildungen auf 24 Monate

– Verlängerung der Frist nach Ablauf bei Neuausstellung der Juleica auf 12 Monate

Regelungen Juleica Krisenzeit Corona II

Covid19 aktuell

Ab Montag dem 02.11.2020 gilt die neue Corona-Schutzverordnung

Kurz die Wichtigsten Infos im Überblick:

Verboten sind die Öffnung und das Betreiben von

  • Angeboten der Kinder-und Jugendhilfe ohne sozialpädagogische Betreuung
  • Einrichtungen und Angebote der Kinder-und Jugenderholung

Erlaubt sind Angebote mit physisch-sozialen Kontakt unter folgenden Bedingungen:

  • Gewährleistung einer sozialpädagogischen Betreuung (Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen)
  • Erstellung und Umsetzung eines eigenen schriftlichen Hygienekonzeptes
  • Benennung eines/einer Ansprechpartner*in vor Ort, die für die Einhaltung und Umsetzung des Hygienekonzepts verantwortlich ist
  • Personenbezogene Daten zur Nachverfolgung von Infektionen müssen erfasst werden (Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse und Postleitzahl der Besucher sowie Zeitraum des Besuchs.) Diese Daten sind, geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte, zu erheben und für die Dauer eines Monats nach Ende des Besuchs für die zuständigen Behörden vorzuhalten.

Folgende Hygieneauflagen gelten:

  • Abstandsregelung von 1,5 m zu anderen Personen, auch bei festen wiederkehrenden Gruppen
  • es gibt keine Beschränkung der Personenzahl bzw. die allgemeinen Kontaktbeschränkungen gelten nicht. Ihr selbst müsst eine Obergrenze festlegen: es kommt auf die Gegebenheiten des Ortes an, ein Mindestabstand muss möglich sein
  • Basishygienemaßnahmen müssen eingehalten werden

Grundsätzlich erlaubt sind:

  • digitale Alternativangebote

ACHTUNG: Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die Städte und Landkreise verschärfende Maßnahmen treffen. Ihr müsst euch also dringend in den kommenden Wochen und Monaten über die kommunalen Allgemeinverfügungen informieren.

ACHTUNG: Wir sind alle „… angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen außer den Angehörigen des eigenen Hausstandes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren.“ (aus der Corona-Schutz-Verordnung).

Weiter Information findet Ihr hier:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/2020_10_30_SaechsCoronaSchutzVO.pdf

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/30-10-2020-Anordnung-Hygieneauflagen.pdf

Hier noch ein paar hilfreiche Dokumente

201031kontaktliste_corona

KJRS_CoronaHygieneKonzept_Jugendverbandsarbeit_20200706_SR

Presseerklärung zur Öffnung von Angeboten für Kinder- und Jugendliche nach der Corona-Pause

Der Kreisjugendring Mittelsachsen e.V. begrüßt die Bemühungen von Bund, Freistaat, dem Landkreis und den Kommunen in Mittelsachsen um die Öffnung von Angeboten für Kinder- und Jugendliche nach der Corona-Pause. So setzt beispielsweise die Stadt Großschirma ein wichtiges, zukunftweisendes Bekenntnis für offene Kinder- und Jugendarbeit mit ihrer Fördermittelzusage an den Regenbogenbus e.V. für das kommende Jahr.

Dennoch sieht der KJR Mittelsachsen weitere kurzfristige Erleichterungen besonders in der ehrenamtlichen Jugendarbeit als dringend geboten. Die zum Teil widersprüchlichen Vorgaben, diverse Umsetzungsempfehlungen der aktuell gültigen Corona-Schutz-Verordnung sowie die daraus resultierenden Unsicherheiten blockieren die sichere Planung für Sommerangebote und sorgen für weitere Absagen von Ferienaktivitäten.

Ob die derzeitigen Öffnungen auch durch Ehrenamtliche mit aktueller Jugendleitercard (JuLeiCa) bei entsprechend vorliegenden Hygienekonzepten umgesetzt werden können, ist auch innerhalb des KJR-Vorstandes umstritten. Wichtig ist, dass es in diesem Zusammenhang nicht zu einer Kriminalisierung von Jugendsozial- bzw. Vereinsarbeit kommt. Besonders der Umgang mit den Abstandsregeln für Gruppenangebote ist eine Belastungsprobe für Anbieter und die Teilnehmer selbst.

Niedrige Corona-Fallzahlen sowie ein geringes Ansteckungsrisiko sollten doch ein gefahrloses Zusammentreffen von Kindern und Jugendlichen in kleinen Gruppen außerhalb von geschlossenen Räumen dauerhaft und rechtssicher möglich machen. Mit nicht exakt eingehaltene Abstandsregeln sollte in den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe kulant umgegangen werden.

Jugendarbeit lebt von Begegnungen und nicht von der potenziell digitalen Ruhigstellung von Kindern und Jugendlichen. Angebote wie Ferienlager, gemeinschaftliche Betätigungen bei Wettkämpfen oder in Arbeitsgemeinschaften sollten auch in diesem Sommer durchführbar sein. Sie dienen nicht zuletzt auch als Entlastung von angespannten Familiensituationen. Für diese Angebote sind aber belastbare Entscheidungen und Rahmenbedingungen notwendig.

Jugendarbeit in Zeiten von Corona

Die neue Corona-Schutzverordnung ab 06. Juni 2020 erlaubt nun alle Angebote der Jugendarbeit – auch Angebote mit Übernachtung und Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung.

Die Träger von Angeboten der Kinder-und Jugendhilfe nach den §§ 11 bis 14, § 16, § 29 und § 32 SGB VIII haben Konzepte zu erstellen, die Maßnahmen zur Besucherlenkung, Abstandshaltung und Basishygienemaßnahmen enthalten und sich an den allgemeinen Hygieneregeln dieser Allgemeinverfügung orientieren. Die Konzepte sind der zuständigen kommunalen Behörde zur Kenntnis zu geben.

Für Maßnahmen der Kinder-und Jugenderholung sind zudem folgende Hygieneregeln zu beachten: Die Anzahl der Teilnehmer einschließlich Betreuer soll die örtlichen Gegebenheiten und die Abgrenzbarkeit der Gruppen berücksichtigen. Die Maßnahmen sind in festen Gruppen durchzuführen; Kontakte zu anderen Gruppen oder Einzelpersonen sind möglichst zu vermeiden. Das Hygienekonzept des Veranstalters ist unter Berücksichtigung des Hygienekonzepts der Beherbergungsstätte zu erstellen.

Corona-Soforthilfe für soziale Organisationen – RL CSO

Es gibt positive Neuigkeiten, die neue Richtlinie „Corona-Soforthilfe soziale Organisationen – RL CSO“ ist da! Sie regelt, in welcher Form der Freistaat Sachsen sozialen Trägern & Einrichtungen Überbrückungshilfen zur Bewältigung von Corona-bedingten existenzbedrohenden, finanziellen Notlagen gewährt. Diese Richtlinie enthält gute Neuigkeiten für diejenigen unter Euch, die Häuser/Übernachtungsstätten betreiben, denn Empfänger von Leistungen nach dieser Richtlinie können u.a. sein:
• gemeinnützige eingetragene Vereine und Verbände
• gemeinnützige, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe

Die Empfänger dieser Leistungen müssen dem Geschäftsbereich des SMS zugeordnet sein. Dazu zählen auch: Jugendherbergen, Familienferien- und bildungsstätten, Naturfreundehäuser sowie Freizeit- und Tagungshäuser.

Für alle weiteren Informationen hier die beigefügte Richtlinie (PDF):

Unter dem Link:

https://www.sab.sachsen.de/förderprogramme/sie-benötigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/soforthilfe-zuschuss-soziale-organisationen.jsp

könnt Ihr den entsprechenden Antrag stellen.

Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit können unter Bedingungen geöffnet werden

Seit 4. Mai 2020 können gemäß der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO, §5, Absatz (2), Pkt. 9) Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wieder geöffnet werden. Dieses gilt nur, wenn sie ein mit der kommunalen Behörde abgestimmtes Konzept zur Hygiene umsetzen und professionelle Betreuung absichern.

Der KJRS und die AGJF Sachsen haben in einem gemeinsamen Papier Vorschläge zur Wiederöffnung von Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit nach §§11/12 SGB VIII formuliert, die zur Überprüfung der Konzepte herangezogen werden können.

Gemeinschaftswerk Frankenberg e.V. sucht Streetworker

Unser Verein ist in vielen sozialen Bereichen für die Bürger unserer Stadt tätig. Unter anderem auch im Bereich der offenen und aufsuchenden Jugendarbeit. Deshalb

suchen wir ab sofort voraussichtlich befristet für 2 Jahre einen

Streetworker (m/w/d)

Ihre Aufgaben:

  • Aufsuchende Jugendarbeit im Frankenberger Stadtgebiet
  • Einzelfallhilfe und Erstberatung in prekären Lebenssituationen, sozialpädagogische Arbeit mit wohnungslosen bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohten jungen Menschen
  • Netzwerkarbeit
  • Entwicklung bedarfs- und adressatenorientierter Projekte
  • Innovative Mitgestaltung eines kinder- und jugendfreundlichen Sozialraums

Ihr Profil:

  • Bachelor of Arts in der Fachrichtung Soziale Arbeit bzw. Sozialpädagogik

oder Diplom-Sozialarbeiter*in

  • Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten, insbesondere nachmittags und abends ggf. auch an Wochenenden
  • Freundliches offenes Wesen
  • Ganzheitliches Denken, Motivation und Leistungsbereitschaft
  • Konsequentes Auftreten und Entscheidungsfreudigkeit
  • Teamgeist

Unser Angebot:

  • 36 Wochenstunden
  • Vergütung in Anlehnung an Entgeltgruppe 11a TVöD SuE
  • Vielseitige Weiterbildungsangebote und Fallberatungen im Team
  • Flexible Arbeitszeiten

Interesse?

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ab sofort bis 31.05.2020 in schriftlicher Form oder per Email an:

Frau Anna Thum

Gemeinschaftswerk Frankenberg/Sa. e.V.

Bahnhofstraße 1

09669 Frankenberg/Sa.

anna.thum@gemeinschaftswerk-frankenberg.de      

Öffnung der Kinder- und Jugendarbeit

Der Kreisjugendring Mittelsachsen e.V. (KJR) begrüßt die angeschobenen Lockerungen im Bereich der Jugendarbeit im Landkreis. Gleichzeitig sieht der KJR die notwendige kontinuierliche Arbeit innerhalb der Kinder- und Jugendarbeit dennoch als existentiell gefährdet, wenn weiterhin nur ein sehr eingeschränktes Angebot an offener Kinder- und Jugendarbeit stattfinden kann.

Der Vorstand des KJR weist dennoch nochmals darauf hin, dass aktuell Angebote nur unter Aufsicht durch Fachpersonal bei stark reduzierter Teilnehmerzahl möglich sind. Schwierig bzw. kaum umsetzbare Vorgaben bei Abstands- und Desinfektionsregeln komplizieren die wenigen Öffnungen.

Im Vorstand des KJR befürwortet man es trotzdem, dass für die Mitglieder mit ihren Angeboten zumindest ein Anfang gemacht wurde. Dass die selbstverwaltete, ehrenamtliche Jugendarbeit nicht in die Öffnungen eingebunden ist, erschließt sich dem KJR nicht. Es ist zwar nachvollziehbar, dass umfassende Hygieneanforderungen notwendig sind. Unverständlich jedoch bleibt, warum deren Einhaltung nicht auch von Ehrenamtlichen leistbar sein sollte, insbesondere, wenn sie eine Juleica-Ausbildung vorweisen können.

Ein wichtiges Anliegen sieht der Kreisjugendring bei den psychischen Belastungen und Verständnisfragen von Kindern und Jugendlichen und fordert weitere Erleichterungen von Kontaktsperren zumindest bei Kindern und Jugendlichen ohne gefährliche Vorerkrankungen. Zumindest sollten spezielle Angebote für sozial gefährdete Kinder und Jugendliche gemeinsam mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt werden, um die Einschränkungen auf rein digitale Angebote im Freizeitbereich zu lösen.

Im Vorstand vom KJR wird befürchtet, dass weiterhin fehlende Einnahmen bei der Kofinanzierung von Fördermittelprojekten zur Existenzbedrohung von Jugendeinrichtungen führen. Die zu erwartenden Steuerfehleinnahmen infolge der Corona-Krise könnten zu einem ähnlichen Wegbrechen von Strukturen wie nach 1989 führen. In diesem Punkt sollten der Landkreis, Kreistag und die Jugendverbände sowie -vereine gemeinsam kurzfristig zukunftsfähige Lösungskonzepte entwickeln.