Alle Beiträge von Sabine Hilsbrich

Presseerklärung zur Öffnung von Angeboten für Kinder- und Jugendliche nach der Corona-Pause

Der Kreisjugendring Mittelsachsen e.V. begrüßt die Bemühungen von Bund, Freistaat, dem Landkreis und den Kommunen in Mittelsachsen um die Öffnung von Angeboten für Kinder- und Jugendliche nach der Corona-Pause. So setzt beispielsweise die Stadt Großschirma ein wichtiges, zukunftweisendes Bekenntnis für offene Kinder- und Jugendarbeit mit ihrer Fördermittelzusage an den Regenbogenbus e.V. für das kommende Jahr.

Dennoch sieht der KJR Mittelsachsen weitere kurzfristige Erleichterungen besonders in der ehrenamtlichen Jugendarbeit als dringend geboten. Die zum Teil widersprüchlichen Vorgaben, diverse Umsetzungsempfehlungen der aktuell gültigen Corona-Schutz-Verordnung sowie die daraus resultierenden Unsicherheiten blockieren die sichere Planung für Sommerangebote und sorgen für weitere Absagen von Ferienaktivitäten.

Ob die derzeitigen Öffnungen auch durch Ehrenamtliche mit aktueller Jugendleitercard (JuLeiCa) bei entsprechend vorliegenden Hygienekonzepten umgesetzt werden können, ist auch innerhalb des KJR-Vorstandes umstritten. Wichtig ist, dass es in diesem Zusammenhang nicht zu einer Kriminalisierung von Jugendsozial- bzw. Vereinsarbeit kommt. Besonders der Umgang mit den Abstandsregeln für Gruppenangebote ist eine Belastungsprobe für Anbieter und die Teilnehmer selbst.

Niedrige Corona-Fallzahlen sowie ein geringes Ansteckungsrisiko sollten doch ein gefahrloses Zusammentreffen von Kindern und Jugendlichen in kleinen Gruppen außerhalb von geschlossenen Räumen dauerhaft und rechtssicher möglich machen. Mit nicht exakt eingehaltene Abstandsregeln sollte in den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe kulant umgegangen werden.

Jugendarbeit lebt von Begegnungen und nicht von der potenziell digitalen Ruhigstellung von Kindern und Jugendlichen. Angebote wie Ferienlager, gemeinschaftliche Betätigungen bei Wettkämpfen oder in Arbeitsgemeinschaften sollten auch in diesem Sommer durchführbar sein. Sie dienen nicht zuletzt auch als Entlastung von angespannten Familiensituationen. Für diese Angebote sind aber belastbare Entscheidungen und Rahmenbedingungen notwendig.

Jugendarbeit in Zeiten von Corona

Die neue Corona-Schutzverordnung ab 06. Juni 2020 erlaubt nun alle Angebote der Jugendarbeit – auch Angebote mit Übernachtung und Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung.

Die Träger von Angeboten der Kinder-und Jugendhilfe nach den §§ 11 bis 14, § 16, § 29 und § 32 SGB VIII haben Konzepte zu erstellen, die Maßnahmen zur Besucherlenkung, Abstandshaltung und Basishygienemaßnahmen enthalten und sich an den allgemeinen Hygieneregeln dieser Allgemeinverfügung orientieren. Die Konzepte sind der zuständigen kommunalen Behörde zur Kenntnis zu geben.

Für Maßnahmen der Kinder-und Jugenderholung sind zudem folgende Hygieneregeln zu beachten: Die Anzahl der Teilnehmer einschließlich Betreuer soll die örtlichen Gegebenheiten und die Abgrenzbarkeit der Gruppen berücksichtigen. Die Maßnahmen sind in festen Gruppen durchzuführen; Kontakte zu anderen Gruppen oder Einzelpersonen sind möglichst zu vermeiden. Das Hygienekonzept des Veranstalters ist unter Berücksichtigung des Hygienekonzepts der Beherbergungsstätte zu erstellen.

Corona-Soforthilfe für soziale Organisationen – RL CSO

Es gibt positive Neuigkeiten, die neue Richtlinie „Corona-Soforthilfe soziale Organisationen – RL CSO“ ist da! Sie regelt, in welcher Form der Freistaat Sachsen sozialen Trägern & Einrichtungen Überbrückungshilfen zur Bewältigung von Corona-bedingten existenzbedrohenden, finanziellen Notlagen gewährt. Diese Richtlinie enthält gute Neuigkeiten für diejenigen unter Euch, die Häuser/Übernachtungsstätten betreiben, denn Empfänger von Leistungen nach dieser Richtlinie können u.a. sein:
• gemeinnützige eingetragene Vereine und Verbände
• gemeinnützige, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe

Die Empfänger dieser Leistungen müssen dem Geschäftsbereich des SMS zugeordnet sein. Dazu zählen auch: Jugendherbergen, Familienferien- und bildungsstätten, Naturfreundehäuser sowie Freizeit- und Tagungshäuser.

Für alle weiteren Informationen hier die beigefügte Richtlinie (PDF):

Unter dem Link:

https://www.sab.sachsen.de/förderprogramme/sie-benötigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/soforthilfe-zuschuss-soziale-organisationen.jsp

könnt Ihr den entsprechenden Antrag stellen.

Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit können unter Bedingungen geöffnet werden

Seit 4. Mai 2020 können gemäß der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO, §5, Absatz (2), Pkt. 9) Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wieder geöffnet werden. Dieses gilt nur, wenn sie ein mit der kommunalen Behörde abgestimmtes Konzept zur Hygiene umsetzen und professionelle Betreuung absichern.

Der KJRS und die AGJF Sachsen haben in einem gemeinsamen Papier Vorschläge zur Wiederöffnung von Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit nach §§11/12 SGB VIII formuliert, die zur Überprüfung der Konzepte herangezogen werden können.

Gemeinschaftswerk Frankenberg e.V. sucht Streetworker

Unser Verein ist in vielen sozialen Bereichen für die Bürger unserer Stadt tätig. Unter anderem auch im Bereich der offenen und aufsuchenden Jugendarbeit. Deshalb

suchen wir ab sofort voraussichtlich befristet für 2 Jahre einen

Streetworker (m/w/d)

Ihre Aufgaben:

  • Aufsuchende Jugendarbeit im Frankenberger Stadtgebiet
  • Einzelfallhilfe und Erstberatung in prekären Lebenssituationen, sozialpädagogische Arbeit mit wohnungslosen bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohten jungen Menschen
  • Netzwerkarbeit
  • Entwicklung bedarfs- und adressatenorientierter Projekte
  • Innovative Mitgestaltung eines kinder- und jugendfreundlichen Sozialraums

Ihr Profil:

  • Bachelor of Arts in der Fachrichtung Soziale Arbeit bzw. Sozialpädagogik

oder Diplom-Sozialarbeiter*in

  • Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten, insbesondere nachmittags und abends ggf. auch an Wochenenden
  • Freundliches offenes Wesen
  • Ganzheitliches Denken, Motivation und Leistungsbereitschaft
  • Konsequentes Auftreten und Entscheidungsfreudigkeit
  • Teamgeist

Unser Angebot:

  • 36 Wochenstunden
  • Vergütung in Anlehnung an Entgeltgruppe 11a TVöD SuE
  • Vielseitige Weiterbildungsangebote und Fallberatungen im Team
  • Flexible Arbeitszeiten

Interesse?

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ab sofort bis 31.05.2020 in schriftlicher Form oder per Email an:

Frau Anna Thum

Gemeinschaftswerk Frankenberg/Sa. e.V.

Bahnhofstraße 1

09669 Frankenberg/Sa.

anna.thum@gemeinschaftswerk-frankenberg.de      

Öffnung der Kinder- und Jugendarbeit

Der Kreisjugendring Mittelsachsen e.V. (KJR) begrüßt die angeschobenen Lockerungen im Bereich der Jugendarbeit im Landkreis. Gleichzeitig sieht der KJR die notwendige kontinuierliche Arbeit innerhalb der Kinder- und Jugendarbeit dennoch als existentiell gefährdet, wenn weiterhin nur ein sehr eingeschränktes Angebot an offener Kinder- und Jugendarbeit stattfinden kann.

Der Vorstand des KJR weist dennoch nochmals darauf hin, dass aktuell Angebote nur unter Aufsicht durch Fachpersonal bei stark reduzierter Teilnehmerzahl möglich sind. Schwierig bzw. kaum umsetzbare Vorgaben bei Abstands- und Desinfektionsregeln komplizieren die wenigen Öffnungen.

Im Vorstand des KJR befürwortet man es trotzdem, dass für die Mitglieder mit ihren Angeboten zumindest ein Anfang gemacht wurde. Dass die selbstverwaltete, ehrenamtliche Jugendarbeit nicht in die Öffnungen eingebunden ist, erschließt sich dem KJR nicht. Es ist zwar nachvollziehbar, dass umfassende Hygieneanforderungen notwendig sind. Unverständlich jedoch bleibt, warum deren Einhaltung nicht auch von Ehrenamtlichen leistbar sein sollte, insbesondere, wenn sie eine Juleica-Ausbildung vorweisen können.

Ein wichtiges Anliegen sieht der Kreisjugendring bei den psychischen Belastungen und Verständnisfragen von Kindern und Jugendlichen und fordert weitere Erleichterungen von Kontaktsperren zumindest bei Kindern und Jugendlichen ohne gefährliche Vorerkrankungen. Zumindest sollten spezielle Angebote für sozial gefährdete Kinder und Jugendliche gemeinsam mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt werden, um die Einschränkungen auf rein digitale Angebote im Freizeitbereich zu lösen.

Im Vorstand vom KJR wird befürchtet, dass weiterhin fehlende Einnahmen bei der Kofinanzierung von Fördermittelprojekten zur Existenzbedrohung von Jugendeinrichtungen führen. Die zu erwartenden Steuerfehleinnahmen infolge der Corona-Krise könnten zu einem ähnlichen Wegbrechen von Strukturen wie nach 1989 führen. In diesem Punkt sollten der Landkreis, Kreistag und die Jugendverbände sowie -vereine gemeinsam kurzfristig zukunftsfähige Lösungskonzepte entwickeln.

Presseerklärungen

Presseerklärung zur geplanten Mittelkürzung des Treibhaus e.V.

Der Kreisjugendring Mittelsachsen e.V. spricht sich gegen die geplante Mittelstreichung für fünf Personalstellen des Treibhausverein e.V. in Döbeln aus. Zudem sieht der KJR Mittelsachsen e.V. durch die geplante Stellenstreichung die substanzielle Jugend- als auch Vereinsarbeit innerhalb des Stadtgebietes Döbeln als auch des angrenzenden ländlichen Raumes auf Grund fehlender Angebote als sehr stark bedroht.

Grundlage jeder Entscheidung sollten qualitative Vorgaben und Notwendigkeiten sein, die in den jeweiligen Förderrichtlinien festgeschrieben sind. So ist im Bereich der Jugendarbeit der Leistungsrahmen durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelt und in der Jugendhilfeplanung im Landkreis für öffentlich geförderte Stellen und Projekte entsprechende Reglements festgelegt.

Wenn die AfD die Forderung von Fördermittelstreichung initiiert, sollten daraus resultierenden Konsequenzen durch die AfD deutlich benannt werden. Das sind Grundlagen demokratischer Vertretungsarbeit sowie Basis eigener Glaubwürdigkeit. Die Lähmung eines starken Trägers bis zur Handlungsunfähigkeit bzw. die weitere Ausdünnung ohnehin schon begrenzter Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene bewirkt nur eine weitere Stärkung gesellschaftlicher Extreme bzw. nicht handhabbarer Einzelinteressen, Kostenexplosionen in den Sozialkassen (z.B. aus Drogenkonsum als resultierende Folgen) sowie Förderungen von Abwanderungsbewegungen aus dem Raum Mittelsachsen. Schon jetzt sind weite Bevölkerungsbereiche nur noch schwer erreichbar. Dies ist mittlerweile in jeder Onlinepetition ersichtlich.

Im demokratischen Kontext sollte es legitim sein, andere Sichtweisen zu vertreten und diese im Diskurs zu bewerben, auf Defizite oder Finanzierungsmöglichkeiten hinzuweisen, um im Entscheidungsprozess bestmögliche Lösungen für den Landkreis zu erarbeiten. Dazu ist der Kreisjugendring in Namen seiner Mitgliedsverbände und -vereine bereit. 

Wir stellen uns allerdings gegen eine scheinbar üblich gewordene Ausgrenzungskultur. Hier erwartet der Kreisjugendring Mittelsachsen e.V. von Landrat Herrn Damm, Herrn Dr. Weigand (AfD) sowie den anderen parlamentarischen Entscheidungsträger belastbare Konzepte, die die weitere Austrocknung des Kulturraumes Mittelsachsen in Zusammenarbeit mit den Vereinen und Verbänden bremsen. Eine Wüste ist nur mit viel Kosten und Mühen vielleicht belebbar.*)

Kreisjugendring Mittelsachsen – Vorstand

*) Anm.: Es sei darauf verwiesen, dass es im Landkreis genügend erstklassische, hervorragende Bauwerke gibt, die unbelebt leerstehend vor sich hin verfallen. So wie von freien Trägern Finanzierungskonzepte für ihre Arbeit nach SGB VIII erwartet werden, so wäre dies für den Nutzen von öffentlich geförderten Bauwerken wünschenswert.

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Presseerklärung zur öffentlich geäußerten Kritik am Zuschuss der Stadt Großschirma an den Regenbogenbus e.V. im Haushalt der Kommune für das Jahr 2020

Der Kreisjugendring Mittelsachsen e.V. begrüßt die für 2020 zugesagte Co-Finanzierung der Projektarbeit des Regenbogenbus e.V. im Gemeindegebiet Großschirma mit Mitteln in Höhe von 5.200,00 €. Es ist für unseren Verband allerdings unverständlich, warum der Zuschuss seitens des Stadtrats Herrn Dr. Weigand (AfD) im Moment der Verabschiedung des kommunalen Haushalts öffentlich kritisiert wird.

Regionale und kommunale Jugendarbeit im Landkreis wird anhand der Qualitätskriterien der Jugendhilfe umgesetzt, wenn sie öffentlich gefördert wird. Daran müssen und wollen sich die Projekte für Kinder und Jugendliche messen.
Als sehr gut vorbereiteter und eingebundener Vizebürgermeister der Stadt Großschirma dürfte Herrn Dr. Weigand das Gesamtfinanzierungspaket für die bezuschusste Projektarbeit durch den anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in Großschirma bekannt gewesen sein. Zudem verfügt der Regenbogenbus e.V., Mitglied im Kreisjugendring Mittelsachsen e.V., über eine weitgehende öffentliche Anerkennung und Unterstützung in der präventiven Arbeit. 

So wie in manchen Kommunen oft großzügig alle möglichen Bauvorhaben bedacht und nachträglich überzogen*) werden, wäre vorallem eine stabile und den Aufwendungen entsprechende Unterstützung von Jugend- als auch Vereinsarbeit in Kooperation mit Land und Landkreis flächendeckend wünschenswert. Folgen von fehlenden oder mangelhaften Angeboten in der Jugendarbeit sollten nicht erst bei der Auswertung der neuesten Statistiken über Drogen oder Sachbeschädigungen beklagt werden. Vielmehr brauchen Jugendinitiativen und freie Träger in der Kinder- und Jugendarbeit faire Partner und Gegenüber in den öffentlichen Gremien sowie entsprechende Würdigung. Das sind die entscheidenden Faktoren für eine Zukunftsfähigkeit von Kommunen im Landkreises Mittelsachsen.

Kreisjugendring Mittelsachsen – Vorstand
*) Anm.: Es ist unverständlich, das u.a. die Kostenexplosion von beschlossenen 2 auf 4,2 Mill € am Anbau Stadtmuseum Freiberg oder 200 T Euro pro Jahr für ein leerstehendes Parkhaus stillschweigend durch die AfD im Landkreis hingenommen bzw. nicht bewertet wird. 5.200 € entsprechen ungefähr 0,2-0,3% einer Bausumme von 2 Mill €.